UNION MOVE

Der Union Move war eine von 1995 bis 2001 jährlich durchgeführte Technoparade in München. Sie war eine Initiative der Münchner Veranstalter gegen Drogenmissbrauch, um gegen die Münchener Sperrzeit und die unverhältnismäßigen Kontrollen durch die Polizei zu demonstrieren. Die damals stattfindende kulturelle Veranstaltung, war ein anerkanntes Event mit Besucherzahlen von über 80.000 musikbegeisterten Elektrofans.
Im Juli 2022 wurde der Union Move als Parade-Demonstration in der Mönchengladbacher Innenstadt geplant, wurde jedoch in letzter Minute von der Stadt und der Polizei untersagt und die Entscheidung anschließend vom Oberverwaltungsgericht bestätigt.
Quelle: Wikipedia

MOVE 2026

Zwar hat das OVG im Jahr 2022 den Move verboten, jedoch nicht die Meinungs- und Versammlungsfreiheit ansich. Wir rufen daher erneut und mit noch mehr Druck zur gemeinsamen Demonstration auf! Demonstriert wird gegen eine unfähige Organisation und massive Unterdrückung der Grundrechte. Die Verhinderung von Demonstrationen seitens Behörden, stellen eine Verletzung des in Art.8 GG geregelten Grundrechte dar. So lautet das Motto 2026 „call to move“ zu dem Künstler wie DJs, Producer, Veranstalter udgl. gemeinsam gegen unverhältnismäßige und ungleiche Genehmigungsverfahren für Demonstrationen und Paraden demonstrieren werden. Ziel ist u.A., künftige Musikveranstaltungen wie elektronische Musik-Paraden in NRW erneut an den Start zu bringen und in geordneter Kooperation mit den jeweils zuständigen Behörden umzusetzen.


Wir demonstrieren


für die Anerkennung, Förderung und Gleichstellung der elektronischen Musik- und Tanzkultur.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Union Move Parade fordern Politik, Verwaltung und Gesellschaft auf, die elektronische Musik- und Tanzkultur als bedeutenden Bestandteil des kulturellen Lebens anzuerkennen und nachhaltig zu fördern.


1. Anerkennung der elektronischen Musikkultur als schützenswertes Kulturgut


1.1. Offizielle Anerkennung der elektronischen Musik- und Tanzkultur als eigenständige Kulturform.


1.2. Unterstützung nationaler und internationaler Initiativen zur Anerkennung der Technokultur als immaterielles Kulturerbe.


1.3. Schutz und Erhalt kultureller Freiräume für Clubs, Festivals, Musikveranstaltungen und kreative Szenen.



2. Gleichstellung mit etablierten Kulturformen.


2.1. Gleichberechtigter Zugang zu öffentlichen Fördermitteln auf kommunaler, Landes- und Bundesebene.


2.2. Gleichstellung von Clubs, Kulturzentren und Veranstaltungsorten der elektronischen Musikkultur mit anderen kulturellen Einrichtungen.


2.3. Berücksichtigung der elektronischen Musikszene bei kulturpolitischen Entscheidungen und Entwicklungsprogrammen.



3. Einführung eines Feiertages für die elektronische Musik- und Tanzkultur


3.1. Einführung eines jährlichen „Tags der elektronischen Musik- und Tanzkultur“ in Nordrhein-Westfalen.


3.2. Festlegung des 16. Mai als offizieller Gedenk- und Feiertag zur Würdigung der kulturellen Bedeutung elektronischer Musikkultur.


3.3. Förderung öffentlicher Kulturveranstaltungen und Bildungsangebote an diesem Tag.



4. Bundeseinheitliche Regelungen für Tanz- und Musikdemonstrationen


4.1. Schaffung transparenter und rechtssicherer Verfahren für die Anmeldung und Durchführung von Musik- und Tanzdemonstrationen.


4.2. Einheitliche Standards für Genehmigungen, Sicherheitskonzepte und behördliche Auflagen.


4.3. Rechtssicherheit für Veranstalter, Behörden, Einsatzkräfte und Teilnehmer.



5. Einrichtung fester Ansprechpartner in Behörden


5.1. Benennung kompetenter Ansprechpartner für Kultur-, Musik- und Tanzveranstaltungen auf kommunaler, Landes- und Bundesebene.


5.2. Verbesserung der Kommunikation zwischen Veranstaltern und Behörden.


5.3. Frühzeitige und konstruktive Begleitung kultureller Großveranstaltungen.



6. Stärkung der kulturellen Vielfalt und gesellschaftlichen Teilhabe


6.1. Anerkennung elektronischer Musik als verbindendes Element unterschiedlicher Generationen, Kulturen und sozialer Gruppen.


6.2. Förderung von Projekten, die Integration, Vielfalt, Toleranz und demokratische Teilhabe stärken.


6.3. Unterstützung kultureller Bildungsangebote im Bereich elektronischer Musik und Clubkultur.



7. Verlässliche Zusammenarbeit zwischen Behörden und Veranstaltern


7.1. Konstruktive und lösungsorientierte Zusammenarbeit bei der Planung und Durchführung kultureller Versammlungen.


7.2. Sicherstellung professioneller behördlicher Unterstützung bei Großveranstaltungen.


7.3. sparente Entscheidungsprozesse und nachvollziehbare Auflagen.




Dance Parade gGmbH

Wir sind eine nationale und gemeinnützige Organisation DP gGmbH mit Sitz in NRW. Mit einem gigantischen DJ Pool sowie einer faszinierenden Veranstaltungspräsenz im In- und Ausland kreiert die Agentur mit den Erfahrungen von über 10 Jahren Musikveranstaltungen, Musikevents und Festivals der Extraklasse. 
Der Union Move ist neben weiteren Marken eine der größten der gemeinnützigen Organisation, welches mit seinen Veranstaltungen Besucher nicht nur anzieht, sondern mit extravaganten und unvergesslichen Momenten immer wieder neu erstaunen lässt.
Wir repräsentieren die gesamte Bandbreite neuer und alter Musik, welche die gesamte Szene, durch einzigartige und finanziell stemmbare Projekte anspricht. Events und Festivals ergänzen wir mit Musikern wie DJs und Livemusikern durch ein Konzert mit Topacts. Faszination und Extase beschreiben am besten, was die Partycrowd zu spüren bekommt, wenn wir die Mainfloors dieser Welt immer wieder aufs Neue rocken.
Wir öffnen jedes Event der Feierkulturträger für Beteiligungen aus den Richtungen Mode, Kunst, Kreativszene und Medien. Wir fördern Kreativität und Inszenierung, durch Awards - Remixwettbewerb sowie DJ-Talentwettbewerbe.
Wir sind stets offen für weitere Innovationen und weitere Partnerschaften!
Mit der unvergleichbaren Nachwuchsförderung haben wir uns seit Jahren auch ein optimales Angebot an talentierten Newcomern geschaffen. Dank dem großen Beziehungsnetz zu Werbeagenturen, Fotografen, Produzenten udgl. arbeiten wir laufend mit neuen Gesichtern im In,- sowie Ausland.


Presse



08.07.202 Es wurden Rechtsmittel beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingelegt.


07.07.2022 Eingang Festellungsbescheid an die Dance & Parade gGmbH von der Versammlungsbehörde:
Die am 13.04.22 angezeigte Demonstration Union Move wird seitens der Polizeidirektion als Musikveranstaltung gewertet und nicht als Demonstration im Sinne des Art. 8.


01.06.2022 Eingang Festellungsbescheid der Versammlungsbehörde:
Die am 13.04.22 angezeigte Demonstration Union Move wird seitens der Versammlungsbehörde als Musikveranstaltung gewertet und nicht als Demonstration im Sinne des Art. 8.


15.04.2022 Publizierung der Parade


13.04.2022 Kundgebungsanmeldung


12.04.2022 Gründung der Dance Parade gGmbH


11.08.2021 Eintragung der Marke beim DPMA


02.06.2021 Anmeldung der Marke beim DPMA


ABSCHLUSSKUNDGEBUNG


Zum Ende des Marsches findet eine Abschlusskundgebung mit anschließender Abschlussfeier statt, zu der sich alle Teilnehmer versammeln sollen, bevor sie dann zu den zuvor organisierten Aftershow Partys in die umliegenden Clubs ausschwärmen.

Die Roadmap als PDF kannst du hier Herunterladen

Dance Parade gGmbH i.G.
Bozener Str. 5, 41063 Mönchengladbach

info@dance-parade.com

Fon: +49 (0) 211 90 98 90 97
Fax: +49 (0) 211 90 98 90 98